Der Weg zur Logopädin

Vorab benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Facharzt ( HNO- Arzt, Neurologe, Zahnarzt, Kinderarzt). Diese muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Ihre bewilligte Verordnung bringen Sie bitte in unsere erste gemeinsame Sitzung mit.

Wahllogopädin- was bedeutet das?

Als Wahllogopädin gibt es keine direkte Verrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen Ihre Honorarnoten selbst nach der Therapie einreichen. 

Refundierung der Therapiekosten

Abhängig von Ihrer Krankenkasse werden 50-80% der Therapiekosten nach Behandlung übernommen. Zusätzliche Privatversicherungen zahlen oft bis zu 100%. Übermitteln Sie einfach Ihre bewilligte Verordnung plus Honorarnote an die Krankenkasse. 

Absagemodus

Um optimale Patientenversorgung zu gewährleisten bitte ich Sie bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vor vereinbartem Termin abzusagen. Danach muss ein Ausfallshonorar berechnet werden, welches von Ihren Krankenkassen nicht vergütet wird. 

Für zusätzliche Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

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